Anmeldung

An- und Abmeldung sowie alle finanziellen Aspekte des Balletts, außer Fundus- und Aufführungskosten, übernimmt das Sekretariat des TuS Holstein Quickborn:

TuS Holstein Quickborn von 1914 e.V.
Geschäftsstelle
Ziegenweg 1
25451 Quickborn
Telefon: 04106 - 675 82

Öffnungszeiten:
Mo / Fr: 9.00 bis 11.00 Uhr
Di / Do: 16.30 bis 18.00 Uhr

Die Kosten entnehmen Sie bitte unserem aktuellen Aufnahmeantrag, den Sie auf der Website des TuS finden.

Falls Sie schon Mitglied im Verein sind, geben Sie bitte in der Geschäftsstelle Bescheid, wenn Ihr Kind nun auch Ballett tanzen möchte, da dies getrennt abgerechnet wird. Falls Sie noch kein Mitglied sind, erhalten Sie im Sekretariat einen Aufnahmeantrag, den Sie bitte ausgefüllt innerhalb von zwei Wochen dort wieder abgeben. Die Beitragszahlung erfolgt dann auf das Ballettkonto des TuS.

Neuaufnahmen

Ballettinteressierte Mädchen und Jungen, ob groß oder klein, sind jederzeit herzlich zu einer Probestunde eingeladen. Welche Gruppe für Ihr Kind geeignet ist, erfahren Sie in der Geschäftsstelle des TuS unter der Rufnummer 04106 − 67582. Ob Ihre Tochter oder Ihr Sohn sofort mit dem Ballett beginnen kann, hängt auch von der Gruppengröße ab. Einige Kurse sind zur Zeit bereits relativ stark besetzt, so dass ggf. mit einer Wartezeit zu rechnen ist.

Kündigung

Wenn Ihr Kind mit dem Ballett wieder aufhören möchte, müssen Sie eine schriftliche Kündigung an die Geschäftsstelle des TuS senden. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Quartalsende. Bitte informieren Sie auch uns Lehrerinnen rechtzeitig, um größere Probleme in der Probenzeit und aufwendige Neuinszenierungen zu vermeiden. Vielen Dank!